Glockengeläut
Läuteordnung
Wussten Sie, dass das Läuten unserer Kirchturmglocken gesetzlich geregelt ist? Dazu bedarf es einer Läuteordnung, die der Kirchenvorstand vom Regionalkirchenamt bestätigen lassen muss. Durch veränderte Anfangszeiten von Gottesdiensten und Veranstaltungen wurde es nötig, diese zu überarbeiten.
Wann, warum und welche Glocke geläutet wird, ist sehr unterschiedlich, je nach Anlass und Funktion. Vor allem aber rufen die Glocken zum Gottesdienst und zum Gebet.
Die Läuteordnung wurde jetzt vom Kirchenvorstand in der Sitzung am 19. Mai 2022 beschlossen, am 12. Juli 2022 vom Regionalkirchenamt bestätigt und ist mit ihrer Veröffentlichung gültig. Frühere Läuteordnungen werden durch die neue Ordnung außer Kraft gesetzt.
Sie ist hier und zu den Öffnungszeiten im Kirchgemeindebüro einsehbar.