Friedhof
Friedhof
Der kirchliche Friedhof ist der Ort, an dem die christliche Gemeinde ihre Verstorbenen würdig bestattet. Er ist für alle, die ihn betreten, ein Ort der Besinnung und des persönlichen Gedenkens an die Toten und an die Begrenztheit des eigenen Lebens. An seiner Gestaltung wird sichtbar, wie der Verstorbenen in Liebe gedacht wird und bei ihrem Gedächtnis der christliche Glaube mit der gemeinsamen christlichen Auferstehungshoffnung lebendig ist.
Alle Arbeit auf dem Friedhof erhält so ihren Sinn und ihre Ausrichtung als ein Dienst an den Gemeindegliedern wie auch an Menschen, die nicht der Landeskirche angehören.
Die Gestaltung und Pflege des Friedhofes erfordern besondere Sorgfalt, damit die persönliche Würde der Toten wie der lebenden gewahrt wird und die Bestattungskultur in der Gesellschaft erhalten bleibt. Träger des Friedhofes ist die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Wittgensdorf.
Seit Januar 2021 arbeitet Rico Thiele als Friedhofsmeister auf unserem Friedhof (Bild rechts).Zum Friedhofsteam gehört seit vielen Jahren Annett Riemann. Gern hilft Ihnen Frau Riemann bei Fragen zu Grabgestaltung, Grabpflege und Saisonbepflanzung.
Leitung, Verwaltung und Aufsicht liegen beim Kirchenvorstand.
Die Verwaltung des Friedhofes richtet sich nach der Friedhofsordnung, den sonstigen kirchlichen Bestimmungen und den staatlichen Vorschriften. Aufsichtsbehörde ist das Regionalkirchenamt Chemnitz.
Friedhofsordnung (FHO):
Für unseren Friedhof wurde eine neue
Friedhofsordnung
erarbeitet.
Sie wurde am 10. Mai 2022 vom Regionalkirchenamt bestätigt und ist mit ihrer Veröffentlichung gültig. Sie ist hier und zu den Öffnungszeiten im Kirchgemeindebüro einsehbar.
Frühere Friedhofsordnungen werden durch die neue Ordnung außer Kraft gesetzt.
Gleichzeitig wurden für Sie wichtige Hinweise zur Friedhofsnutzung in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Friedhofsgebührenordnung (FHGO):
Aufgrund der Preis- und Kostensteigerungen musste die Friedhofsgebührenordnung angepasst werden. Sie ist vom Kirchenvorstand beschlossen und vom Regionalkirchenamt Chemnitz bestätigt worden. Die neue FHGO gilt ab Februar 2021.
Die Veröffentlichung erfolgte in den Ausgaben Februar/März 2021 der Wittgensdorfer Rundschau und des Gemeindebriefes. Sie ist außerdem im Pfarramt und im Rathaus einsehbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die bisherige Friedhofsgebührenordnung unserer Kirchgemeinde vom 20.8.2009 mit all ihren Nachträgen verliert ab sofort ihre Gültigkeit.
Der Friedhofsträger, Ev.-Luth. Kirchenvorstand
Gebetsbriefkasten
Wir als Kirchgemeinde möchten Sie sehr gern dabei unterstützen, Ihre Ängste, Krankheitsnöte, Glaubenszweifel oder Hoffnungen im Gebet vor Gott zu bringen und ermutigen Sie hiermit sehr herzlich, diese aufzuschreiben und in den Gebetsbriefkasten einzuwerfen. Das kann ganz formlos und natürlich auch anonym erfolgen.
Sie finden den Briefkasten im mittleren Bereich des Friedhofs.
Wir werden Ihre Anliegen in unsere wöchentlichen Gebete einschließen. Ebenso freuen wir uns über eine Rückmeldung, wenn sich an der von Ihnen beschriebenen Situation etwas geändert hat.
"Bring deine Sorgen vor den Herrn, er wird dir helfen.", (Die Bibel, Psalm 55, Vers 23)
Ihr Gebets-Team der Kirchgemeinde Wittgensdorf
Einladung aus dem Gemeindebrief 08/2024 von Monika Esche:
Unser Gebetsbriefkasten befindet sich nahe der Pumpe, direkt unter dem Schaukasten mit den Traueranzeigen. Dort (im Rohr) sind auch Zettel und Stifte vorhanden, um ein Anliegen zu notieren und in den Kasten einzuwerfen. Mindestens einmal wöchentlich werden diese Zettel entnommen, und spätestens am letzten Freitag im Monat, beim „Gebet für Kranke“, wird dafür gebetet, bei Bedarf auch eher.
Unser Wunsch ist es, dass durch diese Möglichkeit Menschen Gottes Hilfe erfahren und getröstet werden.
Bei Gesprächen mit Friedhofsbesuchern kann auch gern darauf hingewiesen werden.
Gedanken des Friedens und nicht des Leides.“ Jeremia 29,11